d) Die für das Gymnasium Bad Waldsee festgesetzten Ferien gelten auch für die JMS Bad Waldsee. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen findet kein Musikunterricht statt, ebenso an schulfreien Tagen. Unterricht, der an solchen Tagen ausfällt sowie der durch Krankheit und Fernbleiben versäumte Unterricht wird nicht nacherteilt. Ausnahme: Der sogenannte „Gumpige Donnerstag“ vor dem Rosenmontag wird nach Möglichkeit nachgeholt, um die durch Feiertage ohnehin vorhandene Benachteiligung des Donnerstagunterrichts auszugleichen.
e) In besonderen Ausnahmefällen (z. B. Krankheit eines Lehrers) kann der Schulleiter vorübergehend, für einen Zeitraum von höchstens 6 Wochen, Einzelunterrichtsstunden durch Gruppenunterricht ersetzen, ohne dass sich dadurch die vom Schüler zu bezahlenden Gebühren ändern. Falls nach diesem Zeitraum (ab der 7. Woche) weiterhin Unterrichtsstunden wegen Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, werden für diese keine Gebühren mehr erhoben.
Andere Unterrichtseinheiten sind möglich.
4 LEISTUNGEN
Zeugnisse werden nicht ausgestellt. Die Eltern werden jedoch gebeten, sich durch engen Kontakt mit den Lehrkräften über die Leistungen des Schülers zu informieren.
5 FÄCHER
Soweit Lehrkräfte vorhanden sind, werden folgende Fächer erteilt:
– Streichinstrumente (Violine Viola, Violoncello, Kontrabass)
– Holzblasinstrumente (Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Blockflöte)
– Blechblasinstrumente (Horn, Trompete, Posaune, Tuba)
– Klavier, Gitarre, Gesang, Schlagzeug und Percussion sowie weitere Instrumente nach Möglichkeit und Nachfrage.
6 TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
a) Der Schüler wird angehalten, den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Verhinderungen sind der Lehrkraft rechtzeitig mitzuteilen und entbinden nicht von der Entrichtung der Unterrichtsgebühren.
b) Vernachlässigung des Unterrichts, ungenügende Leistungen, ungebührliches Verhalten des Schülers oder Nichtzahlung der Unterrichtsgebühren, berechtigen den Schulleiter (nach schriftlicher Mahnung und Androhung) zum Ausschluss des Schülers aus der Jugendmusikschule.
7 LERNMITTEL
a) Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (Instrumente, Noten usw.) sind in der Regel von den Eltern anzuschaffen. Es empfiehlt sich, vorher den Rat der Lehrkraft einzuholen.
b) Grundsätzlich muss der Schüler bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Streich-, Holz- und Blechblasinstrumente können jedoch im Rahmen der Bestände der JMS Bad Waldsee an die Schüler gegen Gebühr vermietet werden.
8 GEBÜHREN
a) Die Unterrichtsgebühren sind in einer besonderen Gebührenordnung festgelegt. Sie errechnen sich aus einem Jahresbeitrag und sind deshalb für jeden der 12 Monate eines Jahres zu bezahlen.
b) Alle Gebühren sind an die JMS Bad Waldsee zu entrichten. Sie werden monatlich im Bankeinzugsverfahren erhoben. Die Lehrkräfte können keine Zahlungen entgegennehmen.
9 ANMELDUNG
a) Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht werden nur von der Geschäftsstelle der Musikschule (Sekretariat der JMS Bad Waldsee) und dem Schulleiter angenommen. Sie sind auf dem entsprechenden Vordruck schriftlich zu beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch zur Aufnahme an die JMS Bad Waldsee.
b) Gem. § 2 Abs. 3 der Satzung der Jugendmusikschule Bad Waldsee e.V. müssen die Erziehungsberechtigen eines minderjährigen Musikschülers oder die Musikschüler selbst Mitglieder des Vereins sein.
10 KÜNDIGUNG
a) Eine Kündigung des Schülers kann grundsätzlich nur zum 31.03. oder zum 30.09. erfolgen und muss mindestens 1 Monat vorher gegenüber dem Leiter der Musikschule schriftlich erklärt werden. In begründeten Fällen, z.B. Wegzug, längere Krankheit oder Nach- rücken eines Schülers, kann auf Antrag eine Ausnahme durch den Schulleiter zugelassen werden.
b) Die Lehrkräfte können keine Abmeldungen entgegennehmen.
11 HAFTUNG
a) Die Schüler der JMS Bad Waldsee, bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten, sind für pflegliche Behandlung, ordentliche Verwahrung und pünktliche Rückgabe von Schuleigentum, das zur Benutzung überlassen wird, verantwortlich. Sie sind ferner dafür verantwortlich, dass Unterrichtsräume und darin befindliche Sachen schonend benutzt und reinlich zurückgelassen werden.
b) Die Schüler der JMS Bad Waldsee werden auf dem Schulweg und während des Unterrichts gegen Unfall versichert.
12 INKRAFTTRETEN
Die Schulordnung tritt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.04.1999 in Kraft. Die Schulordnung vom 09.12.1974 verliert hiermit ihre Gültigkeit.
13 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für Rechtsbeziehungen zwischen der Jugendmusikschule Bad Waldsee e.V. einerseits und deren Schülern und Erziehungsberechtigten andererseits ist Bad Waldsee. Bei allen Streitigkeiten ist eine gütliche Regelung anzustreben.